Beschwerdestelle
Zur Beilegung von Konflikten, die nicht innerhalb der Schulgemeinschaft befriedigend gelöst werden können, haben die Waldorfschulen in Baden-Württemberg eine Beschwerdestelle eingerichtet.
Gegenstand der Beschwerde können sein: Gegen die Grundsätze ordnungsgemäßen Unterrichts/der Waldorfpädagogik/Schulischer Verwaltung verstoßendes Verhalten von Mitgliedern der Schulgemeinschaft. Dazu gehört insbesondere auch die Ausübung von körperlicher oder psychischer Gewalt.
Mehr dazu finden Sie in der Beschwerdeordnung.
So erheben Sie eine Beschwerde
Eine Beschwerde ist bei der LAG online auf dem dort zur Verfügung gestellten Beschwerdeformular zu erheben. Die Beschwerde kann auch per Brief oder telefonisch an die LAG erhoben werden. Die Geschäftsstelle der LAG hat darauf hinzuwirken, dass die Beschwerde alle nachstehend genannten Angaben enthält.
Die Beschwerde hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angabe der Person der Beschwerdeführer:in mit Adresse und Telefonnummer, Status an der Waldorfschule oder Einrichtung
- Erklärung, dass eine Beschwerde eingelegt wird
- Bezeichnung der Beschwerdegegner:in
- Sachverhalt der Beschwerde mit Angabe der persönlichen Betroffenheit der Beschwerdeführer:in
- Angabe, welche Normen oder Grundsätze ordnungsgemäßen Unterrichts/der Waldorfpädagogik/der schulischen Verwaltung verletzt wurden
- Darlegung, dass der Versuch einer Beilegung des Beschwerdegegenstands mit der Schulführung vergeblich war.
Interne Meldestelle des Bundes der Freien Waldorfschulen in Deutschland
Der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) hat für seine Mitgliedseinrichtungen eine interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet. Sie dient dem Schutz von Angestellten und Mitarbeiter:innen, die Kenntnisse oder einen begründeten Verdacht über Rechtsverstöße im Sinne des § 2 HinSchG in ihren Einrichtungen haben und diese offenlegen wollen, ohne dadurch Nachteile befürchten zu müssen.
Link zur Meldestelle des BdFWS.